Wenn Du Gesundheitsleistungen als Arbeitgeberleistung einführen oder vorhandene Benefits ergänzen möchtest, beginnt die Planung bei Deinem Team. Eine betriebliche Krankenversicherung erweitert den bestehenden Krankenversicherungsschutz um vereinbarte Leistungen. Finanzierung, Teilnahmeberechtigung und Nutzung sollten von Beginn an klar sein, damit Beschäftigte wissen, was sie im Alltag tatsächlich in Anspruch nehmen können.
Passende Produkte im Überblick
Diese Produktarten können zu Deinem Anliegen passen. Welche Leistungen, Grenzen und Kosten konkret gelten, hängt vom gewählten Tarif und Deiner Situation ab.
DKV Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
Der Arbeitgeber finanziert vereinbarte ergänzende Gesundheitsleistungen für den versicherbaren Personenkreis.
Produkt kennenlernen02DKV Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
Über eine Gruppenvereinbarung ermöglicht das Unternehmen Beschäftigten ergänzenden Krankenversicherungsschutz, den sie selbst finanzieren.
Produkt kennenlernenFinanzierung und Personenkreis festlegen
Bei der arbeitgeberfinanzierten bKV trägt das Unternehmen die Beiträge für den vereinbarten Personenkreis. Bei einem arbeitnehmerfinanzierten Modell erhalten Beschäftigte Zugang über eine Gruppenvereinbarung und zahlen ihren Schutz selbst. Die DKV beschreibt beide Wege. Mindestgrößen, Gruppenbildung und Versicherungsfähigkeit werden für das konkrete Modell geprüft; nicht jedes Angebot passt zu jeder Belegschaft.
Budget oder einzelne Leistungsbausteine?
Ein Budgetmodell stellt einen vereinbarten Rahmen für bestimmte Leistungen bereit; Bausteine konzentrieren sich auf ausgewählte Bereiche. Je nach Tarif stehen etwa Zähne, ambulante Leistungen oder Krankenhausleistungen im Mittelpunkt. Wichtig sind nutzbare Leistungen, einzelne Erstattungsgrenzen und Regeln zur Einreichung. Ein Gesundheitsbudget ist kein frei auszahlbarer zusätzlicher Gehaltsbetrag.
Beitrag, Bedingungen und Unterbrechungen
Das gewählte Modell, Leistungsumfang und die Zusammensetzung des versicherten Kollektivs beeinflussen die Kalkulation. Aussagen zu Gesundheitsprüfung, Vorerkrankungen und Wartezeiten gelten nur für die jeweiligen Bedingungen. Auch entgeltfreie Zeiten und Ausnahmen sind tarifbezogen zu prüfen. Für eine Fortführung nach dem Ausscheiden können andere Beiträge und Regeln gelten. Die steuerliche Behandlung wird mit der Lohn- oder Steuerberatung abgestimmt.
Die Nutzung verständlich organisieren
Beschäftigte brauchen eine kurze Erklärung: Was ist versichert, welche Belege werden benötigt und wohin gehen Rechnungen? Medizinische Unterlagen sollten direkt über die vorgesehenen Versichererkanäle laufen. Für den Betrieb werden Anmeldung, Abmeldung, Personalwechsel und interne Ansprechpartner festgelegt. Eine Versicherungsleistung lässt sich damit beschreiben; eine bestimmte Verbesserung von Gesundheit, Fehlzeiten oder Mitarbeiterbindung wird nicht zugesagt.
So bereitest Du eine erste Einordnung vor
Hilfreich sind eine anonymisierte Übersicht zur Belegschaft, vorhandene Benefits und ein realistischer Beitragsrahmen. Notiere, welche Leistungen für das Team im Vordergrund stehen und wer Personaländerungen bearbeitet. Ob und wie bestehende private Zusatzversicherungen berücksichtigt werden sollten, wird anschließend individuell geprüft. Gesundheitsdaten einzelner Beschäftigter sind für die allgemeine Erstinformation nicht erforderlich.
Das klären wir gemeinsam
- Belegschaft und Teilnahmeberechtigung zunächst anonymisiert erfassen
- Arbeitgeberbudget und Leistungswünsche festlegen
- Erstattung, Grenzen und entgeltfreie Zeiten klären
- Rechnungseinreichung und Personalwechsel organisieren
Bleibt die bKV bestehen, wenn jemand das Unternehmen verlässt?
Das richtet sich nach Gruppenvertrag und Tarif. Die DKV beschreibt für ihre Angebote Möglichkeiten der Fortführung als Einzelversicherung. Dann können eigene Beiträge und andere Konditionen gelten. Fristen und Voraussetzungen sollten vor dem Ausscheiden geklärt werden. Der bisherige Leistungsumfang darf nicht ungeprüft als dauerhaft zugesagt werden.
Ansprechpartner zu diesen Themen: Joel Montoya Barea. Maßgeblich für einen Vertrag sind die jeweils vereinbarten Bedingungen und Produktunterlagen.
Quellen und weiterführende Informationen
Externe Quellen; überwiegend in deutscher Sprache. Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen und Deine individuelle Situation.
